Was am Ende auf dem Tisch liegt
Sie gehen mit einer Notiz von zwei bis vier Seiten aus der Kanzlei. Darin stehen die Stellen, die wir für unwirksam, verhandelbar oder hinnehmbar halten: Miete und Vorauszahlung, Kaution, Staffel oder Index, Schönheitsreparaturen, Kleinreparaturen, Tierhaltung, Untervermietung, Hausordnung und Kündigungsregeln. Zu jeder Stelle gibt es einen Satz, den Sie dem Vermieter sagen können.
Die Notiz ist eine anwaltliche Einschätzung für Ihr konkretes Papier. Sie ist kein Muster für andere Wohnungen und kein Versprechen, wie ein Gericht später entscheiden würde.
Für wen die Prüfung gedacht ist
Für Menschen, die eine Wohnung zur eigenen Nutzung anmieten. Typisch ist der Moment zwischen Besichtigung und Unterschrift, wenn die Verwaltung „den Standardvertrag“ schickt. Ebenso kommen Mandanten, die schon wohnen und eine Klausel erst bei der Abrechnung oder beim Auszug bemerken.
Ungeeignet ist die Prüfung für Ladenlokale, Büros und für Streit im Wohnungseigentum. Wenn der Vertrag überwiegend gewerblich ist, sagen wir das nach dem ersten Blick und berechnen die Prüfung nicht.
Enthalten
- Lesen des Vertrags und der Anlagen, die Sie mitschicken: Hausordnung, Übergabeprotokoll, Nachträge.
- Gespräch von etwa 75 Minuten in der Kanzlei oder am Telefon.
- Schriftliche Notiz innerhalb von fünf Werktagen nach dem Gespräch.
- Ein kurzes Nachfassen per E-Mail, wenn der Vermieter auf einen markierten Absatz antwortet.
Nicht enthalten
- Verhandlung in Ihrem Namen mit der Hausverwaltung. Das können wir anschließend übernehmen, dann nach Zeitaufwand.
- Klage, Mahnverfahren oder Termin vor dem Amtsgericht.
- Steuerliche Bewertung der Miete oder der Kaution.
- Begehung der Wohnung. Mängel beurteilen wir anhand Ihrer Fotos und des Protokolls.
Wer die Prüfung macht
Helena Vogt liest die Entwürfe in der Regel selbst. Markus Elling übernimmt, wenn der Vertrag schon läuft und sich die Frage mit einer Mieterhöhung oder einer Kündigung überschneidet. Sie erfahren vor dem Termin, wer das Gespräch führt.
Küche, Böden, Fenster: im Vertrag stehen dazu oft Renovierungspflichten, die mit dem Zustand bei Einzug zusammenhängen. Fotos vom ersten Tag helfen, wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde.
Ablauf und Dauer
- 01Unterlagen
Sie senden den Vertrag als PDF. Wir sagen innerhalb von zwei Werktagen, ob wir den Termin annehmen, und nennen das Honorar für Ihren Seitenumfang.
- 02Gespräch
75 Minuten an der Bahnhofstraße oder telefonisch. Wir gehen die markierten Absätze in der Reihenfolge des Vertrags durch, nicht nach einem festen Fragebogen.
- 03Notiz
Innerhalb von fünf Werktagen die schriftliche Zusammenfassung. Vom Eingang der vollständigen Anlagen bis zur Notiz vergehen meist acht bis zwölf Werktage.
Vorbereitung
Schicken Sie alle Seiten, auch die, die nur aus der Hausordnung bestehen. Wenn Sie schon wohnen: das Übergabeprotokoll und die letzte Korrespondenz zur betreffenden Klausel. Verträge auf Deutsch können wir unmittelbar lesen. Liegt nur eine englische Fassung vor, brauchen wir die deutsche Urkunde, weil sich die Wirksamkeit an ihrem Wortlaut entscheidet.
Honorar
320 € einschließlich 19 % Umsatzsteuer für einen Wohnraummietvertrag bis zwölf Seiten samt Anlagen bis zu diesem Umfang. Für je weitere angefangene vier Seiten 60 €. Das Honorar nennen wir, bevor Sie den Termin bestätigen. Die Zahlung erfolgt nach der Notiz per Überweisung. Eine Anzahlung verlangen wir bei dieser Prüfung nicht.